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Krankentransport

Ansprechpartner

Florian Straub
Rettungsdienstleiter
Tel: 07721 / 8988 - 13
florian.straub@drk-vs.de
Albert-Schweitzer-Str. 16
78052 Villingen-Schwenningen

Schnell und sicher zur Behandlung

Wir führen qualifizierte Krankentransporte mit qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes durch. Unsere Fahrzeuge sind nach den neuesten DIN-Vorschriften ausgestattet und bieten Ihnen Sicherheit und Komfort.

 

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Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V. Voraussetzung ist, dass die Fahrt aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist und vom Arzt verordnet wurde.  Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, entscheidet der Arzt, der weiß, was im Einzelfall notwendig ist. Die Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übenommen. Ein Gemeinsamer Bundesausschuss hat Ausnahmen festgelegt, die in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgeschrieben sind.  Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Ansprechpartner

Ralf Hirt
Rettungsdienstleiter
Tel: 07721 / 8988 - 31
ralf.hirt@drk-vs.de
Albert-Schweitzer-Str. 16
78052 Villingen-Schwenningen