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Aktivierender Hausbesuch

Ansprechpartner

Beate Walkner
Sachbearbeitung Soziale Dienste
Tel: 07721-8988 23
beate.walkner@drk-vs.de
Albert-Schweitzer-Str. 16
78052 Villingen-Schwenningen

Der Hausbesuch verbindet körperliche Aktivierung, Gespräche und Begegnungen, um Einsamkeit und Isolation zu verhindern und ein langes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Bewegung ist die beste Medizin

Mit einem guten Gefühl für den eigenen Körper bewegt man sich sicherer durch den Alltag. Diese Selbstsicherheit kann geübt werden – am besten in der vertrauten Umgebung. Dabei wird die Beweglichkeit von Kopf und Körper gleichermaßen aktiviert. In jedem gehaltenen Muskel, erst recht in jedem verhinderten Sturz liegen gute Gründe, den Aktivierenden Besuchsdienst des roten Kreuzes zu nutzen.

Selbstbestimmt zu Hause

Die Übungen dienen der Sturzvorbeugung, zur Verbesserung der Koordination und die Stärkung der Alltagsfähigkeiten im Allgemeinen. Durch die Verbesserung der motorischen und kognitiven Fähigkeiten (geistige Leistungsfähigkeit z.B. Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Konzentration) und die Steigerung von Kraft und Geschicklichkeit wird die Mobilität erhalten und das Gefühl von Sicherheit erhöht. Und ermöglicht so länger selbstbestimmt zu Hause zu leben.

Für Senioren/-innen im eigenen Zuhause

Das einstündige Angebot richtet sich an Senior:innen, die ihre Wohnung nicht oder kaum mehr verlassen und somit nicht mehr an Gruppenangeboten teilnehmen können. Die Übungsleiter:innen des DRK kommen zu Ihnen nach Hause und leiten Sie zu einer halben Stunde Gymnastik an, um die Beweglichkeit zu erhalten und den gefürchteten Stürzen vorzubeugen, die oft auf fehlende Kraft und Koordination, aber auch auf Kreislaufschwäche zurückgehen. In der zweiten halben Stunde steht das Gespräch im Vordergrund, um auf die persönlichen Bedürfnisse einzugehen.

Kosten

Eine Besuchsstunde kostet 25,00 €. Durch die Anerkennung als Angebot nach UstA-VO (Unterstützungsangebote-Verordnung) kann die Rechnung bei Vorliegen einer Pflegestufe bei der Pflegekasse eingereicht und über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

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